Eine schwangere Frau lässt bei einer Vorsorgeuntersuchung ihren Blutdruck messen.

Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft

Wichtig zu wissen ist, dass jede Schwangere einen Anspruch auf die Vorsorgeuntersuchung hat. Sowohl private als auch gesetzliche Krankenkassen tragen hierbei die Kosten.

Auch Schwangere, die Sozialleistungen erhalten, bekommen die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen bezahlt. Zudem sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre berufstätigen schwangeren Mitarbeiterinnen für die Termine ohne Verdienstausfall freizustellen.

Zweck der Vorsorgeleistungen

Insgesamt erfüllen die Vorsorgeleistungen den Zweck, für die gesundheitliche Sicherheit der werdenden Mutter und ihrem ungeborenen Kind im Mutterleib zu sorgen. Auf diese Weise sollen Risikoschwangerschaften, die engmaschig beobachtet werden müssen, frühzeitig erkannt werden.

Den Umfang der Untersuchungen regeln die Mutterschaftsrichtlinien, die der gemeinsame Bundesausschuss für Ärzte festlegt. Ärzt haben hierbei die Pflicht, die Schwangere ausführlich zu beraten und sie beispielsweise über schädliche Substanzen wie Nikotin, Alkohol oder Drogen aufzuklären.

Bedeutung des Mutterpasses

Bei der ersten Vorsorgeuntersuchung bekommen werdende Mütter einen Mutterpass ausgestellt. Darin sind alle wichtigen Details rund um die Vorsorgeuntersuchungen sowie deren Ergebnisse festgehalten. Da der Mutterpass in Notfällen schnell Auskunft gibt, sollten ihn Schwangere grundsätzlich überall dabeihaben.

Häufigkeit und Ablauf der Vorsorgeuntersuchungen

Die Vorsorgeuntersuchungen werden in einem Abstand von vier Wochen bis zur 32. Schwangerschaftswoche vorgenommen. Nach der 32. SSW erfolgen die Untersuchungen im zweiwöchigen Abstand.

Für den Fall, dass eine werdende Mutter den Geburtstermin bereits überschritten hat, wird sie alle zwei Tage untersucht. Außerdem beinhaltet die Vorsorge drei Ultraschalluntersuchungen, für die sich die Schwangeren freiwillig entscheiden können.

Erste Untersuchungen und Beratung

Die erste Vorsorgeuntersuchung erfolgt meistens frühzeitig, ungefähr in der 5. SSW. Sie dient nach einem positiven Schwangerschaftstest dazu, die Schwangerschaft zu bestätigen und darauf aufbauend, die Schwangerschaftswoche und den Geburtstermin auszurechnen. Meistens gestaltet sich die erste Untersuchung sehr ausführlich. So fragt der behandelnde Arzt die Schwangere nach ihrem allgemeinen Gesundheitszustand und ihrem Lebensstil.

Auch der Verlauf bisheriger Schwangerschaften wird im Gespräch dokumentiert. Schlussendlich runden analytische Untersuchungen (Urinprobe, Blutentnahme, Blutdruckmessung und Abstrich) die Untersuchung ab. Auch ein Test auf Röteln, Lues (Syphilis) und Chlamydien nimmt der Arzt vor. Des Weiteren spricht der behandelnde Arzt unterschiedliche Empfehlungen aus, etwa zur Ernährungsumstellung oder zu Impfauffrischungen.

Zusätzliche (kostenpflichtige) Leistungen, die auf Wunsch erfolgen, sind der Früh-Ultraschall, die SS-Bescheinigung für den Arbeitgeber sowie Tests auf Toxoplasmose und Listeriose.

Weiterführende Untersuchungen und Diagnosen

In der 8. oder 9. SSW erfolgt die erste „offizielle“ Untersuchung, in der die Ärzte nach etwaigen schwangerschaftsbedingten Beschwerden fragen. Meistens erfolgt hier der erste Ultraschall, nach dem du ein Bild von deinem Baby bekommst.

3 Wochen später steht die nächste Vorsorgeuntersuchung an. Im Fokus steht eine allgemeine Beratung sowie die üblichen Laboruntersuchungen. Auch lässt sich in der 12. SSW bereits feststellen, wie das Herz des Kindes schlägt und ob eventuell eine Mehrlingsschwangerschaft vorliegt.

Fortlaufende Überwachung und spezielle Tests

In der 16. Schwangerschaftswoche steht eine erneute Gewichtskontrolle und Blutdruckmessung an. Zudem nehmen die Frauenärzte auf Wunsch das Ersttrimester-Screening oder den sogenannten nicht-invasiven Pränataltest vor, um mögliche Chromosomenabweichungen feststellen zu können.

Diese individuelle Gesundheitsvorsorge trägt jedoch nicht die Krankenkasse, sodass Schwangere dafür finanziell selbst aufkommen müssen. Nur bei Risikoschwangerschaften sind die zusätzlichen Untersuchungen kostenfrei.

Spätere Untersuchungen und Sonderfälle

Ungefähr in der 20. SSW setzt man die vierte Vorsorgeuntersuchung an. Neben den diagnostischen Untersuchungen können Schwangere hier auf einen Basis-Ultraschall oder einen erweiterten Ultraschall bestehen.

Auch das Kindsgeschlecht lässt sich ab der 22. SSW meistens erkennen. Eine kostenpflichtige, zusätzliche Untersuchung bestimmt das Alpha-Fetoprotein. Der Wert gibt an, ob es ein Risiko für Erkrankungen wie das Downsyndrom oder einen offenen Rücken gibt.

Vorbereitung auf die Geburt und letzte Vorsorgeuntersuchungen

Im Zentrum der fünften Vorsorgeuntersuchung, die etwa in der 25. bis 28. SSW erfolgt, steht der orale Glucosetoleranztest (OGtt), auch „Zuckerbelastungstest“ genannt. Anhand der erhobenen Werte lässt sich beurteilen, ob eine Zuckerkrankheit vorliegt. Weiterhin testen die Ärzte anhand einer Blutuntersuchung spezielle Antikörper und machen einen „großen Ultraschall“.

Hier lässt sich beurteilen, ob die Organe des Kindes gut angelegt sind, wie viel das Kind wiegt und welche Menge an Fruchtwasser vorliegt. Falls sich Schwangere für kostenpflichtige Zusatzleistungen interessieren, wird im Rahmen dieser Untersuchungen beispielsweise ein D3/4D-Ultraschall oder ein nochmaliger Toxoplasmose-Test angeboten.

Die nächste Vorsorgeuntersuchung ist für die 28. SSW angesetzt. Im Zentrum dieser Untersuchung stehen mögliche Unverträglichkeiten. Sofern Schwangere einen negativen Rhesus-Faktor haben, bilden sie in seltenen Fällen Antikörper gegen das Blut des Ungeborenen. Mit einer Gabe von Anti-D-Immunglobulin wird dies verhindert.

Rund um die 32. SSW steht eine weitere Untersuchung inklusive Ultraschall an. Hierbei messen die Ärzte mit einem Kardiotokogramm (CTG) die kindlichen Herztöne und eventuelle Wehen.

Zudem werden Schwangere bis zur 36. SSW auf die Erkrankung Hepatitis B getestet. Fällt der Test auf die infektiöse Leberentzündung positiv aus, muss das neugeborene Kind direkt nach der Entbindung geimpft werden. Als kostenpflichtige Untersuchung können Schwangere die Funktion der Plazenta überprüfen lassen.

Einsatz des Wehenschreibers

Ab der 26. SSW (bei Risikoschwangerschaften), normalerweise ab der 34. SSW, wenden Ärzte den „Wehenschreiber“ an. Dieser zeichnet die Herztöne sowie die Wehentätigkeit des Kindes auf.

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen im fortgeschrittenen Stadium

Nun erfolgen die Vorsorgeuntersuchungen im Abstand von zwei Wochen. Ärzte achten hierbei zunehmend auf die Lage des Kindes, dessen Kopf bei der Geburt nach unten zeigen sollte. Liegt das Kind bei der neunten Vorsorgeuntersuchung noch immer nicht in Schädellage, wird möglicherweise individuell mit Akupunktur oder gezielten Handgriffen nachgeholfen, dass sich die Position im Mutterleib verändert und sich das Kind dreht.

Letzte Vorsorgeuntersuchung in der 38. SSW

In der 38. SSW steht normalerweise die letzte Vorsorgeuntersuchung an. Hier kontrollieren die Ärzte erneut umfangreich das gesundheitliche Befinden von Mutter und Kind. Eine kostenpflichtige Zusatzleistung, die Schwangere beanspruchen können, ist die Untersuchung auf die Bakterienart B-Streptokokken.

Überfällige Geburtstermine

Sollten Mütter den Geburtstermin überschritten haben, sind Untersuchungen im zweitätigen Abstand erforderlich.

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